Verkehrswertermittlung nach §194 BauGB
Im Rahmen notarieller Beurkundung in Fragen der Vermögensfeststellung bei Erbauseinandersetzungen, Schenkungen, Eheauflösungen sowie Güterstandsänderungen etc. ermitteln wir für Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie oder Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks. Dabei erstellen wir stets ein ausführliches, sachliches und neutrales Gutachten. Wir überprüfen auch Ihnen bereits vorliegende Verkehrswertgutachten auf Plausibilität.
Als Verkehrswert ermitteln wir nach §194 BauGB den Preis, der an einem Stichtag unter Berücksichtigung von rechtlichen Gegebenheiten, Beschaffenheit, Eigenschaften und Lage des Grundstücks/der Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte.
Bewertung von:
- unbebauten Grundstücken
- bebauten Grundstücken
- Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Wohnungs- und Teileigentum
- Rechten und Belastungen an Grundstücken
- Baulasten und Dienstbarkeiten
- Wohnungs- und Nießbrauchrechten
Unsere Leistungen:
- private Verkehrswertgutachten (Kauf, Verkauf, Vermögensfeststellung)
- Gutachten für steuerliche Zwecke
- Wertgutachten für Gerichte (Erbschaft, Mietstreitigkeiten, Scheidung)
- Gutachten in Zwangsversteigerungsverfahren
- Keine Kurzgutachten